Mit in Krafttreten des teilrevidierten MWSTG per 1. Januar 2018 sind Leistungen zwischen privat-rechtlichen Gesellschaften und den an der Gesellschaft beteiligten Gemeinwesen von der MwSt-Pflicht ausgenommen. Auf den von der Steuer ausgenommenen Leistungen besteht kein Anspruch auf Vorsteuerabzug. Da die IG GIS AG sehr wenig Eigenleistung erbringt (Geschäftsführungsaufwand), kann sie auf dem Hauptumsatz keinen Vorsteuerabzug mehr geltend machen. Damit müsste Sie die Preise an die Endkunden faktisch um den MwSt-Satz anheben. Das Preissenkungspotenzial würde sich bei 0.3 Prozent bewegen. Sämtliche Verträge müssten angepasst werden.
Die IG GIS AG wird deshalb vorläufig weiterhin freiwillig versteuern und die MwSt. auf den Rechnungen zum aktuell gültigen Satz von 7.7% ausweisen.
Sie finden die ausführlichen Erläuterungen in nachfolgendem Dokument.